
Wie
sieht die Lebensperspektive dieser Kinder aus?
Der ökumenisch besetzte Vorstand in Lübeck entscheidet über
einmalige oder regelmäßige Zuwendungen in folgenden Fällen:
Verhinderung von Schwangerschaftsabbruch
finanzielle Hilfe für alleinstehende Frauen, die trotz Drängens
von Kindsvater und Angehörigen nicht ab-
getrieben haben
finanzielle Hilfen an junge Frauen,die trotz des wirtschaftlichen
Risikos ihr Kind austragen
Beistand für junge Familien, insbesondere Alleinerziehende, die
unverschuldet in Not geraten sind
alle anderen Notfälle, die dem Stiftungszweck entsprechen
Erfahrungen
aus unserer Arbeit:
Für alle Frauen bringt die Schwangerschaft große Probleme mit sich.
So sind rund 50% der Frauen verheiratet oder leben mit
einem Partner zusammen.
Viele werdende Mütter entstammen sozial schwierigen Ver-
hältnissen und haben geringe Chancen auf Bildung und Arbeit.
Dies gilt vor allem für Mädchen, die noch im Elternhaus oder
in Heimen leben.
Die jüngsten Mütter sind 14 Jahre Kinder, die Kinder
bekommen.
Viele Mütter sind alleinerziehend.
Vor der Geburt steht oft das Scheitern der Partnerschaft.
Alimente erhalten ca. 20% aller Frauen, doch kommt nur die Hälfte der
Väter ihrer Unterhaltspflicht tatsächlich
nach.
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Unser Stiftungsvermögen beträgt 1,5 Mio. € . Insgesamt wurden
in 15 Jahren Zuwendungen von ca. 1,3 Mio. € gewährt.
Bei ca.1.300 Hilfen macht das einen Durchschnittsbetrag von 1.000 € aus.
Doch seit 2000 steigt die Anzahl der Anträge stetig.
Die
Anträge kommen von evangelischen,katholischen und nichtkonfessionellen
Schwangerschaftsberatungsstellen, wie Pro Familia, der Arbeiterwohlfahrt oder
den Gesundheits-
ämtern.
Die Barbara und Lutz Nohse-Stiftung kann nahezu ausschließlich Anträge
unterstützen, bei denen finanzielle Hilfe eine Abtreibung verhindert.
Um zu vermeiden, dass selbst solche Anträge zurückgewiesen werden
müssen oder nur geringfügig bezuschusst werden können, sind
wir auf Hilfe angewiesen.
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