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Wie sieht die Lebensperspektive dieser Kinder aus?

Der ökumenisch besetzte Vorstand in Lübeck entscheidet über einmalige oder regelmäßige Zuwendungen in folgenden Fällen:

• Verhinderung von Schwangerschaftsabbruch
• finanzielle Hilfe für alleinstehende Frauen, die trotz   Drängens von Kindsvater und Angehörigen nicht ab-  
  getrieben haben
• finanzielle Hilfen an junge Frauen,die trotz des   wirtschaftlichen Risikos ihr Kind austragen
• Beistand für junge Familien, insbesondere Alleinerziehende,   die unverschuldet in Not geraten sind
• alle anderen Notfälle, die dem Stiftungszweck entsprechen

Erfahrungen aus unserer Arbeit:

Für alle Frauen bringt die Schwangerschaft große Probleme mit sich.
So sind rund 50% der Frauen verheiratet oder leben mit
einem Partner zusammen.
Viele werdende Mütter entstammen sozial schwierigen Ver-
hältnissen und haben geringe Chancen auf Bildung und Arbeit.
Dies gilt vor allem für Mädchen, die noch im Elternhaus oder
in Heimen leben.
Die jüngsten Mütter sind 14 Jahre – Kinder, die Kinder
bekommen.

Viele Mütter sind alleinerziehend.
Vor der Geburt steht oft das Scheitern der Partnerschaft.
Alimente erhalten ca. 20% aller Frauen, doch kommt nur die Hälfte der Väter ihrer Unterhaltspflicht tatsächlich
nach.

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Unser Stiftungsvermögen beträgt 1,5 Mio. € . Insgesamt wurden in 15 Jahren Zuwendungen von ca. 1,3 Mio. € gewährt.
Bei ca.1.300 Hilfen macht das einen Durchschnittsbetrag von 1.000 € aus.
Doch seit 2000 steigt die Anzahl der Anträge stetig.
Die Anträge kommen von evangelischen,katholischen und nichtkonfessionellen Schwangerschaftsberatungsstellen, wie Pro Familia, der Arbeiterwohlfahrt oder den Gesundheits-
ämtern.

Die Barbara und Lutz Nohse-Stiftung kann nahezu ausschließlich Anträge unterstützen, bei denen finanzielle Hilfe eine Abtreibung verhindert.
Um zu vermeiden, dass selbst solche Anträge zurückgewiesen werden müssen oder nur geringfügig bezuschusst werden können, sind wir auf Hilfe angewiesen.

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